OutinChurch

Die katholische Kirchengemeinde St. Christophorus begegnet den unterschiedlichen Lebensentwürfen der Menschen, die in ihr leben und arbeiten mit Wertschätzung und Respekt. Jeder Mensch hat eine von Gott geschenkte Würde und ist auch vor dem Grundgesetz gleich, ungeachtet des Geschlechtes, der Weltanschauung etc. Aus diesem Grund darf kein Mensch Diskriminierung erfahren. Queere Menschen sind Teil unserer Gesellschaft und sollen gleichberechtigt in dieser leben können, ohne die Sorge haben zu müssen, dass aufgrund ihres persönlichen Lebensentwurfs, Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Da, wo Menschen in Liebe und Respekt einander begegnen und eine Partnerschaft eingehen, findet Gottes Liebe zu den Menschen einen Ausdruck. Das katholische Arbeitsrecht und die katholische Grundordnung des kirchlichen Dienstes sieht dies allerdings anders. Der Arbeitgeber Kirche nimmt sich das Recht heraus, auf die persönlichen und auch intimen Lebensumstände der Mitarbeitenden zu schauen, zu sanktionieren bis hin zur Entlassung der Mitarbeitenden. Für die katholische Kirchengemeinde St. Christophorus geht es bei der Beschäftigung und Einstellung nicht um die persönliche Lebensweise, sondern um die fachliche Qualifikation. Niemand muss Sorge haben, aufgrund von Sexualität, Geschlechtsidentität oder sonstigen persönlichen Lebensentwürfen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Wir stehen hinter den Forderungen von #Outin Church. Ebenso unterstützen wir die Initiative von zehn Generalvikaren, darunter Dr. Klaus Winterkamp, Generalvikar des Bistums Münster, das kirchliche Arbeitsrecht zu reformieren. Über LGBTIQ+ Personen hinaus müssen auch Menschen in den Blick genommen werden, die geschieden sind und in einer neuen Partnerschaft leben (wollen), die dies aber aus den bekannten Gründen nicht offiziell machen können.